
Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett die Maklerprovision reformiert und beschlossen, dass sich Verkäufer und Käufer zukünftig die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler teilen müssen. Das Bestellerprinzip ist somit aufgehoben. Die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird damit ab 2021 fairer gestaltet. Folgende Änderungen kommen auf Sie zu:
Einseitige Beauftragung des Maklers
Wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat, dann muss dieser die Vergütung für den Makler bezahlen. Das soll dafür sorgen, dass mit dem Makler über den erforderlichen Umfang der Maklerleistung verhandelt wird.
Weitergabe der Kosten für den Makler
Der Verkäufer der Immobilie kann mit dem Käufer eine Weitergabe der Makjercourtage vereinbaren. Das bedeutet aber, dass die Maklerkosten höchstens 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen dürfen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Provision in mindestens der gleichen Höhe wie der Käufer zu zahlen. Der Verkäufer muss ebenfalls nachweisen, dass er die Provison an den Makler gezahlt hat, ehe er den Anteil vom Käufer verlangen kann. Erst mit dem Nachweis über die gezahlte Provision muss er seinen Teil bezahlen. So wird der komplette Abwälzung der Maklerkosten ein Riegel vorgeschiben.
Teilung der Maklerkosten
Der Makler kann auch für den Käufer wie auch für den Verkäufer tätig werden, wenn er von beiden de Auftrag erhält. Dann kann der Makler mit beiden Parteien eine Provision vereinbaren, die aber die gleiche Höhe haben muss. Somit tragen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der kompletten Provision. Wenn der Makler also z.B. für den Verkäufer provisionsfrei arbeitet, dann kann er auch keine Provision vom Käufer verlangen. Ebenso können keine Vereinbarungen über unterschiedliche Höhen der Maklerprovision vereinbart werden.
Schriftform der Maklerverträge
Maklerverträge über den Verkauf von Immobilien müssen nun in Textform verfasst erden. Hier ist auch eine E-Mail ausreichend. Somit werden Unklarheiten über den Inhalt des Maklervertrags vermieden. Ein Handschlag reicht nun nicht mehr aus, um einen wirksamen Vertrag zu schließen.
Geltungsbereich
Das neue Gesetz zur Maklerprovision gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Für Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks oder Baugrundstücke gilt die neue Regelung nicht. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Neuregelung nur für Immobilienkäufergilt, die als Verbraucher auftreten. Bei einer gewerblichen Tätigkeit können die Kosten wie bisher verhandlet werden.
Inkrafttreten des Gesetzes
Die Neuregelung tritt am 23.12.2020 in Kraft. Immobilienmakler hatten ein halbes Jahr Zeit, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Sie sehen, die Beauftragung eines Immobilienmaklers zahlt sich mit dem neuen Gesetz zur Inkassoprovision mehr denn je aus.
Kundenstimmen

Vermieter
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Verkäufer
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